Bayern verabschiedet Landespflegegeldgesetz

Im Mai 2018 hat die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) mit dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 beschlossen.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
  • Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
  • Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Wie läuft die Beantragung und wo kann ich Fragen stellen?

  • Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Für das derzeit laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) endet die Antragsfrist am 31.12.2018.
  • Das Antragsformular bekommen Sie hier zum Download oder auf http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf.
    • Sie können den Antrag nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder
      zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken.
  • Antragsformulare gibt es auch bei den
    • Finanzämtern
    • Landratsämtern
    • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August, die Auszahlung beginnt im September.
  • Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ.
  • Sie können sich per E-Mail an landespflegegeld@stmflh.bayern.de wenden oder per Telefon an Bayern Direkt, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung per Telefon unter 089 12 22 213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

 

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?

Die Abgabe des Antrags auf Landespflegegeld erfolgt auf dem Postweg an die Landespflegegeldstelle in 81050 München.