Im Mai 2018 hat die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) mit dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 beschlossen.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Die Abgabe des Antrags auf Landespflegegeld erfolgt auf dem Postweg an die Landespflegegeldstelle in 81050 München.