Der Zuschuss der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen wurde seit dem 1.1.2015 auf 4.000,00 Euro angehoben. Diese Zuschüsse können ohne einen Eigenanteil seitens des Pflegebedürftigen gewährt werden. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie die Förderung der Umbau-Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Mit dem neuen Landespflegegeld setzt die bayerische Staatsregierung ein wichtiges Signal. Die Staatsregierung erwartet circa 360 000 Pflegegeldanträge und stellt dafür 400 Millionen Euro bereit. Pflegebedürftige die in Bayern leben erhalten ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich und zwar schnell und unbürokratisch. Mehr zum Landespflegegeld können Sie hier erfahren.
Mit dem 1. Juli 2017 tritt im Freistaat Sachsen eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Damit fördert das Bundesland Sachsen barrierearme Umbauten in Wohnungen. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 80% der Umbaukosten oder maximal 8.000€ (Höchstbetrag für Rollstuhlfahrer: 20.000 €). Die neue Förderrichtlinie begrenzt damit den Eigenanteil für einen Umbau auf 20%. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) erhältlich.
Der Freistaat Sachsen hat im Zuge der Einführung der Förderrichtlinie drei Beratungsstellen eingerichtet.
Hier erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung.
Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen
Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig
Telefon 0341 3065120
Internet: www.le-online.de
Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2, 01217 Dresden
Telefon 0351 479350-0
Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis
Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Internet: www.vdk.de/sachsen
Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, sollte der Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden und die Bestätigung der Pflegekasse zur Kostenübernahme abgewartet werden.
Die Antragstellung erfolgt direkt durch den Pflegebedürftigen bei der Krankenkasse. Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in der Geschäftsstelle erhältlich. Es empfiehlt sich auch immer vorher mit Ihrem Arzt über die Maßnahme zu sprechen.
Falls Sie schon mal eine solche Maßnahme in Anspruch genommen haben, kein Problem. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Auch hier empfiehlt sich eine Abklärung der Kostenübernahme vor Umbaubeginn.